Diese sind im November 1980 vom Deutschen Segler Verband gemeinsam mit den Wassersportverbänden im Deutschen Sportbund
und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.
1. Sensible Bereiche
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen
Uferpartien. Meiden Sie darüberhinaus Kies-, Sand- u. Schlammbänke (Rast- u. Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie
Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2. Abstand halten
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln u. anderen ünübersichtlichen
bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 - 50 Meter.
3. Naturschutzgebiete
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in
Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise, völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
4. Feuchtgebiete
Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht.
Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
5. Starten und Anlanden
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden
angerichtet werden kann.
6. Lebensräume
Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den
Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
7. Im Watt
Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie
mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden
Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
8. Beobachtung
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
9. Sauberes Wasser
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht inīs Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von
Chemie-Toiletten. Diese Abfälle müssen, genau wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden.
Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor
Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
10. Informationen
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet
bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber
der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
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