Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Diese sind im November 1980 vom Deutschen Segler Verband gemeinsam mit den Wassersportverbänden im Deutschen Sportbund und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

1. Sensible Bereiche

Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüberhinaus Kies-, Sand- u. Schlammbänke (Rast- u. Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.

2. Abstand halten

Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln u. anderen ünübersichtlichen bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 - 50 Meter.

3. Naturschutzgebiete

Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise, völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

4. Feuchtgebiete

Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.

5. Starten und Anlanden

Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.

6. Lebensräume

Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.

7. Im Watt

Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.

8. Beobachtung

Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.

9. Sauberes Wasser

Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht inīs Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemie-Toiletten. Diese Abfälle müssen, genau wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.

10. Informationen

Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

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Disclaimer gem. Urteil des Landgerichts Hamburg vom vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" - und urheberrechtliche Hinweise
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