Diese wird geregelt nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG-) v. 27.9.94. Einige Begriffe und
Regelungen dieses Gesetzes sind nachfolgend wiedergegeben:
Abfälle sind alle beweglichen Sachen deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Die
Entledigung liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung oder einer Beseitigung zuführt oder
die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Abfallentsorgung
umfaßt die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, daher wird unterschieden zwischen Abfällen zur Verwertung
(Kreislaufwirtschaft) und Abfällen zur Beseitigung. Die Abfälle zur Beseitigung sind alle überwachungspflichtig,
Abfälle zur Verwertung sind nur dann überwachungspflichtig, wenn dies durch eine Rechtsverordnung so bestimmt
worden ist. Abfälle, die nicht werwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und
zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Die Abfallbeseitigung umfaßt das Bereitstellen, Überlassen,
Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung.
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, bzw. in Bezug auf Menge u.
Schädlichkeit zu vermindern, in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten.
Für den Wasserschutz beim Segelsport resultieren hieraus einfach einzuhaltende Regeln:
Gebot zur Vermeidung von Abfällen:
Es dürfen keinerlei Abfälle im Wasser entsorgt werden.
Gebot zur Verminderung v. Abfällen:
Verwendung von Mehrweg- u. Recyclingprodukten
Gebot zur Verwertung von Abfällen:
Aufteilung in verschiedene Abfallfraktionen, die getrennt gesammelt, und in entspr. Sammelstationen entsorgt werden.
Für den Bereich des Segelsportes sollten folgende gesonderte Fraktionen gebildet werden :
-
Altöl,
-
Bilgenwasser,
-
Batterien/Akkus,
-
Glas,
-
Papier,
-
Pappe,
-
verwertbare Abfälle /Wertstoffe ( z.B. Verp. m. Grünem Punkt).
Gebot zur Beseitigung v. Abfällen, zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit:
Für den Bereich des Segelsportes sollten folgende gesonderte Fraktionen vorgesehen werden:
-
Restmüll/Hausmüll (nicht fraktionierbar),
-
Sondermüll (Öl-Lappen, Farbreste (nicht ausgehärtet und ausgehärtet), Farbpinsel, Farbenbehälter,
Lösemittel, Chemikalien usw.)),
-
Abwasser aus eingebauten Tanks,
-
Fäkalien aus eingebauten Tanks,
-
Inhalt von Chemie-Toiletten.
Die Entsorgung von Glas,Papier, Pappe, Hausmüll, Kunststoffverpackungen ist flächendeckend durch die entspr.
Entsorger organisiert. Die Entsorgung von Sonderabfällen ist für Privatpersonen bei der BSR (Recyclinghöfe) in
Kleinstmengen (bis 20 kg) z.Zt. kostenlos möglich. Abwasser u.Fäkalien, auch aus . Chemietoiletten, sind über die
Kanalisation zu entsorgen.
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