Abfallentsorgung

Diese wird geregelt nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG-) v. 27.9.94. Einige Begriffe und Regelungen dieses Gesetzes sind nachfolgend wiedergegeben:

Abfälle sind alle beweglichen Sachen deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Die Entledigung liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung oder einer Beseitigung zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Abfallentsorgung umfaßt die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, daher wird unterschieden zwischen Abfällen zur Verwertung (Kreislaufwirtschaft) und Abfällen zur Beseitigung. Die Abfälle zur Beseitigung sind alle überwachungspflichtig, Abfälle zur Verwertung sind nur dann überwachungspflichtig, wenn dies durch eine Rechtsverordnung so bestimmt worden ist. Abfälle, die nicht werwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Die Abfallbeseitigung umfaßt das Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung.

Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, bzw. in Bezug auf Menge u. Schädlichkeit zu vermindern, in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten.

Für den Wasserschutz beim Segelsport resultieren hieraus einfach einzuhaltende Regeln:

Gebot zur Vermeidung von Abfällen:

Es dürfen keinerlei Abfälle im Wasser entsorgt werden.

Gebot zur Verminderung v. Abfällen:

Verwendung von Mehrweg- u. Recyclingprodukten

Gebot zur Verwertung von Abfällen:

Aufteilung in verschiedene Abfallfraktionen, die getrennt gesammelt, und in entspr. Sammelstationen entsorgt werden. Für den Bereich des Segelsportes sollten folgende gesonderte Fraktionen gebildet werden :


Gebot zur Beseitigung v. Abfällen, zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit:

Für den Bereich des Segelsportes sollten folgende gesonderte Fraktionen vorgesehen werden:


Die Entsorgung von Glas,Papier, Pappe, Hausmüll, Kunststoffverpackungen ist flächendeckend durch die entspr. Entsorger organisiert. Die Entsorgung von Sonderabfällen ist für Privatpersonen bei der BSR (Recyclinghöfe) in Kleinstmengen (bis 20 kg) z.Zt. kostenlos möglich. Abwasser u.Fäkalien, auch aus . Chemietoiletten, sind über die Kanalisation zu entsorgen.

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