Grundsätze des Wasserschutzes

Die Wichtigkeit des Wassers für Leben und Natur sind seit altersher bekannt und beschrieben. Schon um 600 v. Chr. (China, Griechenland) bis ins Mittelalter unserer Zeitrechnung wurde Wasser als ein "Element" betrachtet.

In welchem Maße natürlich sauberes Wasser , in all seinen Erscheinungsformen, ein unentbehrlicher Teil des gesamten Ökosystems ist, wurde jedoch erst in neuerer Zeit prägnant erarbeitet. Empfindliche Zusammenhänge wurden erkannt, und somit die Möglichkeit geschaffen einerseits vorhandene Störgrößen zu eliminieren, andererseits haben die Anwender des "Elementes" Wasser dadurch die erhöhte Verantwortung erhalten gezielt nutzvoll mit diesem Medium umzugehen, d.h. Wasserschutz zu betreiben.

Die oberste Priorität dient der Sicherung der Überlebens- und Lebensbedingungen für Pflanzen Tiere und Menschen innerhalb und außerhalb der Gewässer. Daher muß jedem Nutzer von Wasser immer bewußt sein in welchem Maße er selbst eine Verschmutzung (Veränderung) durch Schadstoffeintragung verursacht, wie er diese im Vorfeld verhindern oder mit welchen Mitteln er diese schadlos beseitigen kann. Neben den Haushalten und gewerblichen Nutzern (Industrie, Landwirtschaft, Fischerei, Schiffahrt) gilt dies auch für alle Wassersportler und andere Freizeit-Nutzer der Gewässer.

Die hierbei zu beachtenden Grundsätze sind in entspr. Wasserwirtschafts-Rahmengesetzen der Bundesregierung enthalten (Wasserhaushaltsgesetz [ WHG ], Abwasserabgabengesetz [ AbwAG ] und haben für alle Bundesländer Gültigkeit:

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