Kinder und Jugend

Der Jüngsten-Segelschein

Voraussetzungen:
  1. 8. bis 14.Lebensjahr (Nach 15.Lebensjahr ungültig).
  2. Schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  3. Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze (Kopie) oder
  4. Zeugnis über 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser (Freischwimmerzeugnis/Kopie)
  5. Sportgesundheitspaß/ärztl. Bescheinigung übver Sporttauglichkeit (Kopie)
Prüfung:
    Theoretisch und praktisch (An einem Tag).
    Prüfungsfächer:
    entsprechen im wesentlichen den Grundkenntnissen des A-Scheines des DSV
    Schwerpunkt: Sicherheit und Wegerecht.
Berechtigt zum:
    Führen von Jollen bis 13 qm unter fachkundiger Aufsicht.(Zeitliche und räumliche Begrenzung, Schwimmwestenpflicht)


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