Regelungen für das Befahren von Gewässern in Berlin

Unter dem Aspekt von Umweltschutz, Naturschutz, Lärmschutz u. Wasserwirtschaft sind für das Befahren von Gewässern Regelungen festgelegt worden. Diese Regelungen sind in Verordnungen über das Fahren mit Sportfahrzeugen auf Binnenschiffahrtsstraßen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Wasser- und Schiffahrtsdirektionen festgelegt. Für Berlin ist die Wasser- und Schiffahrtsdirektion-Ost zuständig. Die entsprechende Verordnung gilt seit 1. Juni 1995. Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen von Fließgewässern 8 km/h. Für bestimmte Bereiche und zu festgelegten Zeiten sind hiervon abweichend höhere Fahrgeschwindigkeiten zulässig. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht für den ufernahen Schutzstreifen, der für alle Gewässer als eine 100 m breite parallel zum Ufer verlaufende Wasserfläche festgelegt ist. Für Gewässer, die nicht der durchgehenden Schiffahrt dienen, ist für die Nachtstunden ein Fahrverbot festgelegt. In dieser Zeit ( 22 - 5 Uhr ) ist hier das Fahren unter Motor nur für Anlieger zum Aufsuchen des ständigen Liegeplatzes erlaubt (mit einer Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h). Die Abweichungsregelungen für die wesentlichsten Gewässer sind aus der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Gewässer 25 km/h
(in der Zeit)
12 km/h
(in der Zeit)
Fahrverbot
(in der Zeit)
Untere Havel-Wasserstrasse      
innerhalb der durch Betonnung gekennz. Fahrrinne      
von km 4,0 bis km 13 5 - 22 22 - 5  
von km 13 bis km 15,5 einschließlich   24 h  
Sacrower Lanke u. Havelarm südl. der Pfaueninsel      
Havel-Oder-Wasserstraße      
von km 0,58 bis km 10,4   24 h  
von Schleuse Spandau bis Abzweig Havelkanal einschl. Tegeler See u. Nieder Neuendorfer See      
Spree-Oder-Wasserstrasse      
von km 33,25 bis km 37   24 h  
von km 37 bis km 45 mit Seddinsee 5 -12    
  15 - 22    
Großer Müggelsee      
Innerhalb d. durch Betonnung gekennz. Fahrrinne 5 - 12    
  15 - 22    
Außerhalb der Fahrrinne (Anliegervorbehalt)     24 h
Großer Wannsee 5 - 12    
  15 - 22    
Scharfe Lanke     22 - 5
Große Krampe     22 - 5
Die Bänke     22 - 5
Kleiner Müggelsee     22 - 5
Tegeler See     22 - 5

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